Antrag auf vorschusszahlung für das sterbevierteljahr Hinterbliebene können innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod des Ehepartners einen Vorschuss auf die Witwen- oder Witwerrente beantragen. 1 Antrag auf Zahlung eines Vorschusses auf die Witwenrente / Witwerrente. 1) Angaben zur Person des verstorbenen Versicherten / der verstorbenen Versicherten. 2 Voraussetzungen für die Vorschusszahlung: Antragstellung innerhalb eines Monats nach dem Tod der rentenbeziehenden Person beim Renten Service; eine spätere. 3 Hier finden Sie einen Vordruck, um dem Renten Service Angaben zu Änderungen der persönlichen Verhältnisse, die auf die Zahlung der Rente Einfluss haben. 4 Hinterbliebene können innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod des Ehepartners einen Vorschuss auf die Witwen- oder Witwerrente beantragen. Wenn der Ehepartner vor seinem Tod schon eine Rente bezogen hat, können Hinterbliebene innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod bei der Deutschen Post AG einen Vorschuss auf die Witwen- oder Witwerrente beantragen. 5 Änderungsformular für Träger der Rentenversicherung (inklusive Auskunfts- und Beratungsstellen) Bitte denken Sie daran, dass für einige Änderungen Unterlagen oder Urkunden benötigt werden. Senden Sie bitte die ausgefüllte Änderungsanzeige zusammen mit den eventuell weiter vorhandenen Unterlagen an den Renten Service. 6 Die Witwe oder der Witwer hat den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Die Ehe bzw. eingetragene Lebenspartnerschaft bestand mindestens ein Jahr. Der Antrag auf die Vorauszahlung erfolgte innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod. Der Vorschuss beträgt mindestens 50 Euro. 7 Voraussetzungen für die Vorschusszahlung: Antragstellung innerhalb eines Monats nach dem Tod der rentenbeziehenden Person beim Renten Service; eine spätere Antragstellung ist zusammen mit dem Antrag auf Witwenrente oder Witwerrente beim Träger der Rentenversicherung möglich. 8 Antrag auf Vorschuss = Antrag auf Witwen/r-Rente. Wird der Antrag auf Sterbevierteljahr gestellt, so gilt dieser Antrag gleichzeitig auch als Antrag auf die Feststellung und Zahlung einer Witwen-und oder Witwerrente. So steht es im § SGB VI. 9 1 Ableben (wenn möglich, bitte Sterbeurkunde beifügen; bei Anträgen auf Vorschusszahlung bitte nachfolgenden Teil ausfüllen) Name und Vorname der verstorbenen Person Sterbedatum 2 Antrag auf Vorschusszahlung an Witwen/Witwer (Erläuterungen s. Rückseite) Tag der Eheschließung Ich beantrage hiermit eine Vorschusszahlung. sterbevierteljahr zu spät beantragt 10 antrag sterbevierteljahr online 12